Seit dem 1.8.2022 kann in Deutschland eine GmbH oder eine UG, die meist gewählte Rechtsform bei Startups, online gegründet werden. Zudem kann die Anmeldung zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ab sofort digital eingereicht werden. Den Start des notariellen Online-Verfahrens markierte die erste Online-Gründung einer GmbH am selben Tag, wobei der Gründer in Berlin und der Notar in München saß. Beurkundet wurde in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer.

Mit dem neuen Verfahren entfällt der Gang zum Notar, da die Beglaubigung in einer Videokonferenz mit einem Notar bequem von überall aus vorgenommen werden kann. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Gerät, die kostenfreie Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument, was das Verfahren niederschwellig zugänglich macht. Datenschutz und Sicherheit haben dabei höchste Priorität, damit auch digital die Vertraulichkeit zwischen Notar und Klient uneingeschränkt gewahrt wird. So wird beispielsweise die Identität aller Beteiligten über die eID-Funktion des deutschen Personalausweises nachgewiesen, um kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche und Steuerbetrug zu verhindern.

Das neue notarielle Online-Verfahren ist derzeit noch auf Bargründungen begrenzt, wird jedoch ab 1.8.2023 auch auf Sachgründungen erweitert. Außerdem sind dann auch Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und Anmeldungen zum Vereinsregister online möglich.

Weitere Informationen zum notariellen Online-Verfahren inklusive eines Erklärvideos gibt es unter online-verfahren.notar.de.

(Bild: kellysikkema – unsplash.com)