Wie bereits angekündigt, hat das Land Niedersachsen einen Corona-Bridge-Fonds mit 5 Mio. Euro speziell für Startups bereitgestellt. Mit diesem Fonds erhalten auch Startups die Möglichkeit, den Corona-Soforthilfe-Kredit des Landes in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Anspruch zu nehmen.

Das Besondere an dem Corona-Bridge-Fonds ist, dass das Darlehen ohne Sicherheiten gewährt wird. Zudem ist es in den ersten zwei Jahren zins- und tilgungsfrei und kann ab dem dritten Jahr über zehn Jahre getilgt werden. Dann wird ein marktüblicher Zins von voraussichtlich circa drei Prozent berechnet. Das Darlehen kann jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden und bietet dem Kreditnehmer somit volle Flexibilität.

Voraussetzung für den Corona-Soforthilfe-Kredit sind normalerweise „schwarze Zahlen“ vor Ausbruch der Corona-Krise in den Jahren 2018 und 2019. Viele Startups investieren jedoch ihre verfügbare Liquidität in vollem Umfang, um schnellstmöglich wachsen zu können, und schreiben daher „rote Zahlen“. Damit wären sie von der Inanspruchnahme des Corona-Soforthilfe-Kredits ausgeschlossen.

Der Corona-Bridge-Fonds für Startups gibt jedoch auch jungen Unternehmen mit „roten Zahlen“ die Möglichkeit, das Darlehen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Startup nach der Definition des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. handelt: Es muss ein innovatives Produkt oder eine innovative Geschäftsidee haben, es muss schnell wachsen oder zumindest das Potenzial für schnelles Wachstum haben. Und es darf nicht älter als 5 Jahre sein.

Hier findet ihr weitere Infos sowie die Antragsunterlagen.

Wenn ihr ein Startup nach der oben genannten Definition seid, bitte das entsprechende Ankreuzfeld markieren und weitere Infos zu eurem Unternehmen beifügen, am Besten in Form eines Pitchdecks.

Für Rückfragen steht euch gern Ralf Borchers unter Ralf.borchers@Nbank.de oder telefonisch unter 0511 30031 560 zur Verfügung.

Wir wünschen euch, dass ihr gut durch die Krise kommt!

(Bild: moerschy/pixabay)