In einer aktuellen Initiative hat die Bundesregierung ihr Engagement verstärkt, den Übergang von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) von wissenschaftlichen Einrichtungen zu Startups zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dieser Schritt ist Teil der umfassenden Startup-Strategie der Regierung, die darauf abzielt, die Gründung von Startups aus dem akademischen Umfeld zu fördern.
Durch die Einführung einer IP-Transfer-Strategie, einschließlich der Bereitstellung von Hilfestellungen und der Förderung von Standardlösungen wie „IP for virtual shares“, wird ein neues Kapitel in der Unterstützung von Ausgründungen aufgeschlagen. Ein innovatives Element dieser Strategie ist die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als Modellversuch, die durch eine Dealdatenbank ergänzt wird, um Transparenz zu schaffen und Streitigkeiten vorzubeugen.
Koordinierter Ansatz im IP-Transfer
Die Bundesregierung behandelt das Thema IP-Transfer in zwei miteinander verzahnten Arbeitssträngen, um eine koordinierte und effektive Unterstützung zu gewährleisten. Die Arbeitsgruppe IP-Transfer, bestehend aus einer Vielzahl von Stakeholdern, darunter Gründende, Transferstellen, Investor*innen und Rechtsexperten*innen, hat bereits bedeutende Fortschritte gemacht. Dazu gehört die Entwicklung einer „IP-Toolbox“, die rechtliche Rahmenbedingungen, Prozessleitfäden und Musterverträge umfasst, um den Technologietransfer zu erleichtern und zu standardisieren.
Integration des IP-Transfers in das EXIST-Programm
Ergänzend dazu wurden auch Neuerungen im EXIST-Programm eingeführt, um die Förderung von Gründungsvorhaben durch EXIST-Forschungstransfer zu verbessern. Eine verpflichtende Umsetzung von Meilensteinen zur IP-Übertragung, die im Zuwendungsbescheid festgelegt werden, bildet nun einen Bestandteil des Programms. Dies umfasst die Abgabe einer Absichtserklärung zu Projektbeginn, ein Termsheet nach 12 Monaten und den Abschluss eines IP-Vertrags drei Monate vor Projektende. Zusätzlich sind Wissens- und Erfahrungsvermittlung zur IP-Problematik fortlaufend Bestandteile der über EXIST finanzierten Coachingmaßnahmen, Gründungsforen und Projektbegleitung, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.
Dealdatenbank und Schlichtungsstelle
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Arbeit der TU Berlin, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Dealdatenbank konzipiert. Diese Datenbank soll als valide Informationsquelle für die Bedingungen bei Ausgründungen dienen und die frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder sicherstellen. Darüber hinaus wird der Bedarf für eine Schlichtungsstelle evaluiert, um Streitigkeiten im IP-Transfer effizient zu adressieren.
IP-Transfer 3.0: Innovationen im Technologietransfer
Das Projekt „IP-Transfer 3.0 – Neue Wege im IP-Transfer“, unterstützt von startup.niedersachsen, markiert einen weiteren strategischen Ansatz, um den IP-Transfer bei Ausgründungen zu vereinfachen. In Zusammenarbeit mit einer Pilotgruppe aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden neue Werkzeuge und Methoden entwickelt, um den Transferprozess effizienter zu gestalten und Startups einen besseren Start zu ermöglichen.
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND), der Stifterverband und das Fraunhofer ISI haben dieses ambitionierte Projekt ins Leben gerufen, um den Technologietransfer in Deutschland grundlegend zu verbessern. Mit der Schaffung des sogenannten Transfer-Taschenmessers, bestehend aus Leitfäden, Werkzeugen und Musterverträgen, soll der IP-Transferprozess transparenter und zugänglicher gemacht werden.
Einladung zur Mitgestaltung und Feedback
Für alle Beteiligten des Transfers bietet sich nun die Gelegenheit, aktiv Feedback zu den laufenden Initiativen zu geben und sich an der Gestaltung der zukünftigen Landschaft des IP-Transfers in Deutschland zu beteiligen. Interessierte können sich über exist.de, sprind.org und stifterverband.org näher informieren.