Das Bundeskabinett hat im August den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes beschlossen und damit einen wichtigen Impuls für neues Wachstum am Startup-Standort Deutschland gegeben. Der Beschluss bringt erfreuliche Veränderungen für Unternehmen, insbesondere aber für Startups.
Eine Neuerung betrifft die Mitarbeiter*innenkapitalbeteiligung, die nun attraktiver und einfacher gestaltet wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner betont: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken. Wir geben Zukunftsbranchen einen zusätzlichen Anschub.“

 

Die Bedeutung der Mitarbeiter*innenbeteiligungen für Startups

Bereits der Deutsche Startup Monitor 2022 hat gezeigt: es braucht eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramme. Zwei Drittel der Befragten forderten, dass Mitarbeiter*innenbeteiligung attraktiver werden muss. Aktuell befindet sich Deutschland im europäischen Vergleich am unteren Ende der Liste, wenn es um die Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen von Mitarbeiter*innen geht.

Die Beteiligung der Mitarbeiter*innen spielt eine entscheidende Rolle für Startups und Scaleups, wenn es darum geht, Talente zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Sie ermöglicht eine unmittelbare wirtschaftliche Teilhabe am Unternehmenserfolg. Gerade im internationalen Wettbewerb ist deutschen Startups und Scaleups die Rekrutierung von Top-Talenten erschwert, was zu einem zentralen Wettbewerbsnachteil führt. Die Attraktivität von Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogrammen zu steigern, ist daher von essentieller Bedeutung für Startups und Scaleups.

Jetzt werden mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zwei wichtige Hindernisse aus dem Weg geräumt: die Dry-Income-Besteuerung und die Erweiterung des Anwendungsbereichs für Mitarbeiter*innenbeteiligungen.

 

Der Umbruch durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das am 1.1.2024 in Kraft treten soll, greift eine Reihe von Punkten auf, die für die Verbesserung der Mitarbeiter*innenkapitalbeteiligung entscheidend sind.

Nach aktueller Gesetzeslage drohen Mitarbeiter*innen mit Beteiligung im Falle des Arbeitgeberwechsels sowie nach 12 Jahren eine Besteuerung. Diese Besteuerung erfolgt unabhängig vom Liquiditätszufluss. Das heißt: Mitarbeiter*innen müssen Einkommenssteuer auf den Wert der erhaltenen Anteile zahlen, obwohl sie kein Geld erhalten haben. Die im Regierungsentwurf enthaltene optionale Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber schafft bei dieser sogenannten Dry-Income-Besteuerung Abhilfe. Außerdem: Sollte durch den Arbeitgeber keine Haftungsübernahme erfolgen, findet die Besteuerung erst nach 20 Jahren (aktuell 12 Jahre) statt.

Hervorzuheben ist zudem, dass das Zukunftsfinanzierungsgesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereiches von Mitarbeiter*innenbeteiligungen vorsieht. Durch die Erhöhung von Schwellenwerten und eine Anhebung der Übergangsregel erfüllen mehr Startups und Scaleups die nötigen Zugangsvoraussetzungen für ein Mitarbeiter*innenbeteiligungsprogramm. Dazu gehört auch, dass durch die Anhebung des Unternehmensalters von 12 auf 20 Jahre hochinnovative Startups mit langen Entwicklungszyklen nicht von dem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. 

 

Neben der Mitarbeiter*innenbeteiligung befasst sich das Zukunftsfinanzierungsgesetz unter anderem auch mit einem erleichterten Kapitalmarktzugang für Startups und einem neuen Steuerfreibetrag. Alle Maßnahmen können auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz nachgelesen werden. 

Es eröffnen sich neue Perspektiven für Startups und Gründer*innen. Wir sind gespannt auf die Zukunft und darauf, wie diese Veränderungen unser Startup-Ökosystem in Niedersachsen positiv beeinflussen werden.