Das Land Niedersachsen und der Bund haben zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Startups bereits verschiedene Hilfsprogramme als Zuschüsse und als Kredite in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt. Jetzt ist ein weiteres Förderprogramm gestartet, mit dem KMUs und Startups Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt wird.
Der Bund hat ein Maßnahmenpaket mit insgesamt 2 Milliarden Euro bereitgestellt, womit die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt und der Zugang zu Fremdkapital erleichtert werden soll. Für Startups stellt das Programm eine wichtige Unterstützung dar, weil viele Privatinvestoren aufgrund der Corona-Krise ihre Engagements deutlich reduziert haben bzw. keine neuen eingehen. Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen.
Säule I
In der „Säule I: Corona Matching Fazilität“ werden Wagniskapitalfonds gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Pandemie hoch innovative Startups mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell finanzieren. Hierfür stellt der Bund Mittel über die KfW privaten Investmentfonds zur Verfügung.
Säule II
Mit der „Säule II“ werden Startups und kleinen Mittelständlern, die keinen Zugang über die erste Säule haben, in Kooperation mit den Landesförderbanken, in Niedersachsen ist das die NBank, weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierung eröffnet. So hat das Land Niedersachsen, neben den Mitteln des Bundes, 21 Millionen Euro als Co-Finanzierung bereitgestellt. Bund und Land teilen sich das Risiko aus den Beteiligungen. Insgesamt stehen in Niedersachsen rund 78 Millionen Euro für die Zielgruppe zur Verfügung.
Die Beteiligungen werden über die NBank Capital, ein Tochterunternehmen der NBank für das Beteiligungsgeschäft, und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) angeboten.
Wesentliche Eckpunkte des neuen Förderprogramms
- Offene und Stille Beteiligungen möglich; bei Startups sind Offene Beteiligungen der Regelfall
- Laufzeit der Beteiligung bis zu 10 Jahre
- Beteiligungsvolumen im Einzelfall maximal 800.000 Euro auf Basis der aktuellen Kleinbeihilfenregelung
- Höhere Beteiligungsvolumina sind unter der Voraussetzung möglich, dass mindestens 30 Prozent privates Kapital eingebunden wird
- Co-Investment von Privatinvestoren ist erwünscht
- Vertragliche Bindung bis Ende 2020 notwendig
- Auszahlungen sind bis Ende 2022 möglich
- Bei NBank Capital erfolgt die Umsetzung aktuell über die bewährten Programme NBeteiligung und NSeed. Bei NSeed ist in einzelnen Fällen eine Beteiligung von mehr als 600.000 Euro (bisherige Obergrenze) möglich.
- Bei der MBG wurde dafür der Stabilitätsfonds 2020 gegründet
- Konkrete Anfragen können ab sofort gestellt werden
Wie genau die Beteiligungen auf Basis des Säule-2-Programms für Startups und KMU in Niedersachsen funktionieren, könnt ihr hier nachlesen: Präsentation zum Säule 2 Programm.
Ein Online-Briefing des Bundesverband Deutsche Startups e.V. gibt einen Überblick über die Säule II der Corona-Hilfen für Startups in Niedersachsen. Hier könnt ihr euch den Livestream vom 18.8.2020 ansehen.
Kontakt
Eure Ansprechpartner bei der NBank sind:
- Ralf Borchers (Telefon: 0511 30031-560, E-Mail: Ralf.Borchers@NBank.de) und
- Georg Henze (Telefon: 0511 30031-358, E-Mail: Georg.Henze@NBank.de)
Eure Ansprechpartner bei der MBG sind:
- Andreas Schramm (Telefon: 0511 33705-42, E-Mail: schramm@mbg-hannover.de) und
- Matthias Zorn (Telefon: 0511 33705-12, E-Mail: zorn@mbg-hannover.de)