Gründen in Niedersachsen wird einfacher. Das Wirtschaftsministerium und die Clearingstelle des Landes haben in den vergangenen Monaten konkrete Maßnahmen aus dem Praxischeck „Einfach Gründen für Start-ups“ umgesetzt, weitere befinden sich in der Pipeline. Was steckt drin?
Vergaberecht: Ein echter Schritt nach vorn
Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Startups, die Fördermittel erhalten, müssen bei Zuwendungen bis 100.000 Euro oder einem Auftragswert bis 25.000 Euro kein Vergaberecht mehr anwenden. Direktaufträge sind damit ohne aufwändige Ausschreibungsverfahren möglich. Übersteigen Zuwendung oder Auftragswert diese Grenzen, reichen drei Vergleichsangebote. Wer bisher an der Vergabebürokratie gescheitert ist, bekommt damit deutlich mehr Spielraum.
Förderprogramme finden, bevor man aufgibt
innomatch bietet jetzt einen Förderfinder speziell für Startups, der Landes-, Bundes- und EU-Programme in einer durchsuchbaren Datenbank bündelt, filterbar nach Förderart, Empfänger und Finanzierungsform. Parallel dazu arbeitet das Land an einem zentralen Förderfinder mit intelligenter Suche, der künftig direkt zu den Antragsportalen verlinkt. Beide Systeme sollen perspektivisch ineinandergreifen.
Projekte früher starten
Kleine und mittlere Vorhaben können jetzt ohne gesonderten Antrag früher beginnen. Im Bereich Unternehmensförderung dürfen Maßnahmen bis 100.000 Euro bereits gestartet werden, sobald der Förderantrag gestellt wurde. Außerdem entfällt bei Förderungen bis 200.000 Euro oder maximal 18 Monaten Laufzeit der ausführliche Zwischennachweis.
Unternehmensgründung digital und auf Englisch
Der Förderfinder von innomatch ist bereits zweisprachig verfügbar. Auf Bundesebene ist zudem ein zentrales Webportal für die digitale Unternehmensanmeldung geplant, das aktuell rund 6.000 verschiedene kommunale Verfahren auf einen einheitlichen Prozess reduzieren soll.
Hochschule und Transfer: Arbeit läuft
Für Ausgründungen aus der Forschung bleibt die Rechtslage komplex, insbesondere rund um IP-Rechte und die Nutzung hochschuleigener Infrastruktur. Das Land Niedersachsen arbeitet an einer Neufassung des Hochschulgesetzes, das hierzu Erleichterungen umfassen soll.
