Seit dem 31.3.2020, ab 23:59 Uhr können über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr gestellt werden.

Die NBank stellt ab sofort, die medial bereits angekündigten zusätzlichen Mittel des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe bereit. Die Antragstellung für die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ sowie für den „Niedersachsen-Liquiditätskredit“ ist jetzt möglich.

Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Dafür stellt der Bund den Ländern die notwendigen Mittel zur Verfügung. Niedersachsen hat sich entschieden, dieses Geld unbürokratisch weiterzugeben, um Selbstständigen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell helfen zu können. Das Angebot des Bundes wird über die NBank an die niedersächsischen Zielgruppen weitergegeben. Zusätzlich wird der Kreis der Zielgruppe des Bundesprogramms um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten durch das ein ergänzendes Programm des Landes Niedersachsen erweitert. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren läuft in beiden Fällen über die NBank. Im Folgenden stellen wir euch das Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes im Detail vor.

Ziel der Förderung

Die wirtschaftliche Existenz der Antragstellenden soll gesichert und aktuelle Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden. Zu den Betriebskosten zählen z.B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

Die Förderung besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von:

  • bis zu 9.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
  • bis zu 15.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
  • bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
  • bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

Bereits erhaltene Zuschussförderungen aus dem vorausgegangenen Landesprogramm werden in voller Höhe angerechnet. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung findet ihr in der Produktinfo.

Wie könnt ihr jetzt vorgehen?

Ihr habt bereits einen Antrag auf die bisher gültige Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten?

Dann könnt ihr nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung unter www.soforthilfe.nbank.de stellen.

Prüft, ob ihr unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt seid. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.

Ihr habt mit Stichtag 31.3.2020 (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten?

Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und ihr zudem antragsberechtigt seid, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Ihr erhaltet dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon könnt ihr unter den Bedingungen der Bundesförderung, sobald dieser zur Verfügung steht, einen zusätzlichen Antrag stellen. Ihr müsst dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Ihr habt bisher keinen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt?

Zum Start der Bundesförderung haben sich die Förderbedingungen der Landesrichtlinie geändert. Über die bisherige Landesrichtlinie könnt ihr ab der Umstellung der Förderung keinen Antrag mehr stellen!

Prüft gründlich, ob ihr unter den neuen Fördervoraussetzungen antragsberechtigt seid. Dann könnt ihr einen Antrag auf die Corona-Soforthilfe stellen.

Hinweis zu Förderbedingungen:
Eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten ist nicht Bestandteil der Förderung. In diesem Falle weist das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht wird.

So funktioniert die Antragstellung

  1. Ladet euch den Antrag und die Erklärung zu Kleinbeihilfen herunter und speichert die Dokumente auf dem PC ab.
  2. Öffnet den Antrag und Kleinbeihilfenerklärung direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) vom Speicherort auf eurem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader DC. Hier könnt ihr die Software herunterladen.
  3. Füllt den Antrag und das Formular sorgfältig am PC aus.
  4. Sendet den Antrag, die Kleinbeihilfenerklärung und eine Kope des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftenberechtigten an folgende E-Mail-Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de
  5. Die NBank versendet keine Eingangsbestätigung. Alle eure Anträge kommen aber an!

Download der Dokumente

Voraussetzung für die Bearbeitung der Dokumente ist der Adobe Acrobat Reader. Zum Download der Formulare bitte auf die Verlinkung klicken.

Antragsformular „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“

Leitfaden zur Antragstellung „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“

Produktinformation „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit Bund“

Erklärung zu Kleinbeihilfen

Hinweis: Bitte verwendet die oben genannte E-Mail-Adresse ausschließlich für die Übermittlung eures Antrags. Fragen zu Förderung und Antragstellung können unter der Adresse nicht beantwortet werden. Wendet euch hierfür bitte an beratung@nbank.de oder direkt an Ralf Borchers (ralf.borchers@NBank.de; Tel.: 0511/30031 560).

Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden!

Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bitten die NBank um Verständnis dafür, dass ausschließlich Anträge im Originalformat (pdf) berücksichtigt werden können, die in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Das ist nötig, damit die vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen im Interesse aller von der Corona-Krise Betroffenen schnellstmöglich und effektiv ausgezahlt werden können. Dies kann nur über maschinell einlesbare Antragsdokumente ermöglicht werden. Daher kann die NBank in der Zuschussbearbeitung aktuell keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen durchführen.

FAQs zur Corona Soforthilfe von Bund und Land

(Quelle: NBank; Bild: Pixabay/geralt )