Die NBank startet einen neuen Förderaufruf für niedersächsische Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren im Themenfeld Life Sciences. Der Fokus liegt auf Roten Biotechnologien, (Bio-)Medizintechnik sowie unterstützenden Technologien. Ziel des Programms ist es, innovative Hightech-Gründungen gezielt zu fördern, ihre Entwicklung zu beschleunigen und nachhaltiges Wachstum im niedersächsischen Startup-Ökosystem zu stärken.

Ziel der Förderung: Hightech-Gründungen erfolgreich zum Markt führen

Mit dem Förderprogramm werden Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren (HTI) unterstützt, die Gründungsprojekte und junge Startups in frühen Entwicklungsphasen begleiten. Durch strukturierte Programme, Coaching-Angebote, Workshops und die Bereitstellung von Infrastruktur sollen Hightech-Ideen schneller in marktfähige Innovationen überführt werden. Gleichzeitig richtet sich die Förderung sowohl an neue Gründungsvorhaben als auch an bestehende Startups, die gezielt akzeleriert werden.

Die Förderung wird aus EU-Mitteln finanziert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zum nachhaltigen Wachstum der niedersächsischen Wirtschaft, insbesondere im zukunftsrelevanten Bereich Life Sciences.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des privaten Rechts als Betreiber*innen von Hightech-Inkubatoren oder Akzeleratoren in Niedersachsen. Dazu zählen unter anderem Einrichtungen aus Forschung und Entwicklung, Unternehmen sowie Zusammenschlüsse von Hochschulen und Unternehmen.

Über die HTI-Programme profitieren als Letztempfänger*innen:

  • Einzelpersonen oder Teams ohne gegründetes Unternehmen

  • Startups, die vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden und von einem HTI betreut werden

Was wird gefördert?

Gefördert werden Programme von Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren, die gezielt Gründungsprojekte und Startups unterstützen, zum Beispiel durch:

  • Coaching- und Mentoringangebote

  • Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen

  • Bereitstellung von Räumlichkeiten und Infrastruktur

Nicht förderfähig sind Vorhaben, die bereits aus anderen EU-Fonds wie ESF+, ELER oder EMFAF finanziert werden.

Förderkonditionen im Überblick

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von

    • 40 % im SER-Gebiet oder

    • 60 % im ÜR-Gebiet

  • Höchstfördersumme: bis zu 500.000 Euro pro Jahr

  • Förderfähige Ausgaben: Projektpersonal und Honorarpersonal

  • Pauschalsatz von 40 % auf die direkten förderfähigen Personalausgaben für Restkosten

  • Ergänzend können Landesmittel eingesetzt werden

Antragsstichtag

Der Antragsstichtag ist der 25. Februar 2026.

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt dort Schritt für Schritt digital.

Weitere Informationen

Alle Details zum Förderprogramm, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung sind auf der Förderprogrammseite der NBank zu finden.